Die Farbregel in der Heraldik

Die Farbregel
In der Wappenmalerei soll immer Farbe auf Metall oder Metall auf Farbe stehen, niemals zwei Farben oder zwei Metalle nebeneinander. Grund: Kontrast bei echten Waffen zur Erkennung auf Entfernung nötig.

Leitgedanke ist Kontrastreichtum! Es war wichtig, auf möglichst große Entfernung die heraldischen Zeichen "lesen" zu können.

Die Farbregel gilt für alle Teile des Wappens, für die Helmzier genauso wie für den Schild.

Enge und weite Auslegungen
Diese Farbregel wurde in der frühen Heraldik wesentlich lockerer gehandhabt als später. Es sind einige "mißfarbene" Wappen aus dem Mittelalter bekannt, und auch im "alten Siebmacher" finden sich Abbildungen, die gegen die Farbregel verstoßen. Und in Conrad Grünenbergs Wappenbuch sind wunderschöne Wappen, die aber einen Kompromiß hinsichtlich der Farbregel beinhalten. Der Vatikan und das Wappen der Könige von Jerusalem sind die bekanntesten Beispiele für einen Verstoß gegen die Farbregel. Diese historischen Beispiele sollten uns aber heute nicht verleiten, den Leitgedanken des Kontrastreichtums aufzuweichen, sie sollen nur belegen, daß die Farbregel in früherer Zeit nicht immer mit Ausschließlichkeit beachtet wurde.

Königreich Jerusalem, in Silber ein goldenes Krückenkreuz, bewinkelt von vier goldenen Kreuzchen.

Zu jeder Zeit hat es Menschen gegeben, die die Farbregel verschieden streng ausgelegt haben. Und zu allen Zeiten wurde gegen Regeln verstoßen, das tue ich mindestens 10x pro Woche im Straßenverkehr. Dadurch werden die "Verstöße" hier wie dort jedoch weder besser noch richtungsweisender. Und auch wenn ich 10x dagegen verstoße, werde ich nie öffenlich äußern, daß innerorts 90 kmh erlaubt sind. Und genausowenig werde ich jemals öffentlich äußern, daß silberne an goldene Flächen stoßen dürfen oder gar silberne gemeine Figuren auf goldenem Feld liegen dürfen, obwohl Beispiele dafür bekannt sind.

Bei all diesen Überlegungen sollte auch bedacht werden, daß in geschichtlicher Zeit die Einhaltung der Farbregel bei der Begegnung von Wappenträgern bzw. Wappenkennern durchaus anerkannt wurde, während Verstöße den Träger nicht gerade im gesellschaftlichen Ansehen steigen ließen, wenn es nicht einen plausiblen Grund dafür gab.

Überlegungen im Grenzbereich
Häufig ist die Schildeinteilung so, daß das nicht uneingeschränkt möglich ist. Das ist immer der Fall, wenn drei Farbflächen aneinanderstoßen. Dann gilt die Regel: Die Aufeinanderfolge von 2 Farben oder 2 Metallen ist unbedingt zu vermeiden, während das Nebeneinander nicht so schlimm ist. Viele Heroldsbilder lassen die Anwendung der Farbregel nicht zu: z. B. Gespalten und halbgeteilt, halbgespalten und geteilt, Göpelschnitt, Deichselschnitt.

Die Farbregel und ihre Auslegung spaltet immer wieder Heraldikinteressierte und bietet reichlich Zündstoff für "Glaubenskriege". Die einen pochen auf buchstabengetreue Einhaltung, die anderen sehen die Gesamtwirkung, für wiederum andere sind das "nur so allgemeine Richtlinien". Wir sollten deshalb einen vernünftigen Ansatz überlegen:

Wenn wir Kreuzungspunkte im Wappen haben, an denen eine gerade Anzahl Linien (bzw. Flächen) aneinander stoßen, gibt es keine Probleme, und wir können die Farbregel wörtlich anwenden. Möglichen Problemen geht man aus dem Weg, wenn man beim Entwurf schon darauf achtet.

Wenn wir aber Kreuzungspunkte im Wappen haben, an denen eine ungerade Anzahl Linien (bzw. Flächen) aneinander stoßen, dann ist es nicht möglich, die Flächen gemäß der Farbregel zu tingieren.

Besonders gerne wird auch ein Heroldsbild mit einer gemeinen Figur belegt. Beispiel: Ein gespaltener Schild wird mit einem Adler belegt. Dadurch haben wir Kreuzungspunkte mit drei Linien. Die reine Lehre würde sagen: Spalten wir auch den Adler, dann haben wir Kreuzungen mit je vier Linien und keine Probleme. Was, wenn wir aber einen ganzen Adler wollen? Dann gilt die Regel: Die Aufeinanderfolge von 2 Farben oder 2 Metallen ist unbedingt zu vermeiden, während das Nebeneinander nicht so schlimm ist. Also wäre es schlimmer, einen halben Adler in Farbe auf ein halbes Feld in Farbe zu legen, als den Schild in zwei Farben oder in zwei Metalle zu spalten.

Es sollte immer der bessere Kompromiß geschlossen werden, nämlich der mit der kürzeren "Verstoßgrenze". Selten ist ein Wappen so aufgebaut, daß mehrere Varianten möglicher Tingierungen die gleiche Länge der Grenze zwischen Farbe/Farbe oder Metall/Metall ergeben. Es sollte immer so tingiert werden, daß die kürzeste "Problemgrenze" entsteht. Ich finde, man sollte als Maß zur Beurteilung komplexer Wappen einfach die Länge der "Verstoßgrenze" zur Länge der "Nichtverstoßgrenze" ins Verhältnis setzen. Und da sollte jeder seine ganz persönliche Schmerzgrenze finden, der eine akzeptiert noch 5%, der andere schreit erst bei 10% auf. Und so betrachtet kommen die historischen Beispiele, wie sie sich beispielsweise in Conrad Grünenbergs Wappenbuch finden, besser weg als so manches moderne Wappen.

Die Abbildung in der Mitte ist die "feige" Variante unter Spaltung des Adlers und strikter Einhaltung der Farbregel (Nebenteile wie Klauen und Zunge zählen nicht). Die beiden äußeren Abbildungen haben jeweils eine kurze Strecke, wo zwei Metalle (linke Abb.) bzw. zwei Farben (rechte Abb.) nebeneinander zu liegen kommen. Der größte Teil der Grenzen, nämlich der gesamte Außenumriß des Adlers, ist in der linken Abb. heraldisch korrekt und folgt der Farbregel. In der rechten Abbildung gilt dies ebenfalls, mit Ausnahme der Nebenteile, Schnabel, Zunge, Klauen. Aber die zählen bei diesen Überlegungen eher weniger. Der Anteil der Verstoßgrenze liegt bei den äußeren Beispielen bei ca. 5-10%, das ist noch vertretbar.

Bei diesen Tingierungsbeispielen ist es umgekehrt: Das Nebeneinander beim gespaltenen Schild folgt überall der Farbregel, aber nicht das Aufeinander von Adler zu Feld. Überall ist der halbe Adlerumriß Problemzone! Das ist eine untragbar lange Strecke unter Verletzung der Farbregel, keines der Beispiele ist akzeptabel, denn die Verstoßgrenze liegt in jedem Beispiel bei 40-45%! Gemessen daran ist die kurze Strecke der Spaltung unerheblich.

Nebenteile
Für Nebenteile von Wappenbildern wie Klauen, Schnäbel oder Zungen von Tieren, kleinere Kleidungsstücke von dargestellten Menschen etc. sind Ausnahmen von der Farb/Metall-Regel gestattet. Denn sie kollidieren immer entweder mit dem Rest vom Objekt oder mit dem Hintergrund, egal wie man es dreht und wendet.

Mißverständnisse
Die meisten sog. Ausnahmen von der Farbregel lassen sich trivial erklären: Solche "mißfarbenen" Wappen kamen in späterer Zeit dadurch zustande, daß auf alten Vorlagen Veränderungen durch chemische oder mechanische Prozesse stattgefunden hatten.

Historisch gewachsene mehrfeldrige Wappen
Was dagegen was ganz anderes ist und eine echte Ausnahme, sind mehrfeldrige Schilde, die durch Wappenvereinigung entstanden sind, sei es als Amtswappen, durch Heirat, durch Herrschaftsvergrößerung oder durch Erweiterung der Ansprüche. Das ist eine legitime Ausnahme. Beispiele:

Wie wir gesehen haben, gibt es "legitime" Verstöße gegen die Farbregel. Diese Fakten sind aber historisch erklärbar und sollten meines Erachtens nicht dafür herhalten, bewußte heutige Verstöße gegen die Farbregel beim Neuentwurf eines Wappens durch Ignoranz oder Überheblichkeit zu legitimieren und als "Ausnahme" zu begründen. Es bleibt ein Verstoß.

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