Bernhard Peter
Einführung in die Heraldik: Helm

Helmart:
Die im Laufe der Rüstungsgeschichte entwickelten Helme sind sehr vielseitig hinsichtlich Form und Gestaltung. Nicht alle davon sind aber heraldische Helme. Von den vielen tatsächlich in Gebrauch gewesenen Helmformen haben nur diejenigen Eingang in die Heraldik gefunden, die bei Turnieren benutzt wurden.

Die bemalten Glockenhelme des 12. Jh. sind vorheraldische Helme ohne plastische Helmzier und haben auf Wappen nichts zu suchen.

Spangenhelme (auch Alemannenhelme genannt) mit seitlichen Wangenspangen sind ebenso vorheraldisch und haben in Wappen nichts zu suchen.

Erst mit der plastischen Helmzier bildete sich der Wappenhelm heraus. Ein gotischer Topfhelm (12.-13. Jh) oder auch Kübelhelm (13.-14. Jh) gehören zu den ältesten auf Wappen geführten heraldischen Helmen und sollten nur von Familien geführt werden, deren Wappen sich bis in diese Zeit zurückverfolgen läßt, also i.d.R. der alte Adel. Dabei sollte der Tophelm hier nicht kategorisch einer bestimmten Schicht des Adels zugeordnet werden, sondern einer bestimmten Entstehungszeit. Und Bürgerwappen fanden eben erst in der "Nach-Topfhelm-Zeit" größere Verbreitung. Es sei aber betont, daß bereits seit dem 13. Jh. Helm und Helmzier zum Vollwappen eines Bürgers gehörten. Ein Oberwappen war nie ein Privileg bestimmter Gesellschaftsschichten. Topf- und Kübelhelme, die aufgrund des nur schmalen Augenschlitzes guten Schutz von Schwerthieben, Pfeilen und Lanzen boten und sich gegenüber den älteren Modellen in der Praxis durchsetzten, passen stilistisch gut zu Dreiecksschilden.

Seit Mitte 14. Jh. werden Stechhelme für Adels- und Bürgerwappen verwendet. Der Stechhelm ist älter als der Bügelhelm. Den Nichtadligen wurde im Laufe der historischen Entwicklung zugebilligt, ersteren als Wappenhelm zu führen. Bei Wappen Bürgerlicher sollte also heute nur der Stechhelm (geschlossener Helm ohne bewegliche Teile wie Visier etc.) verwendet werden, und von wichtigen Wappenrollen wird heute nur der Stechhelm als angemessen für bürgerliche Wappenneustiftungen angesehen. Er wurde speziell für das "Stechen" entwickelt. Mangels beweglicher Teile bot er eine hohe Stabilität gegenüber Lanzenstößen. Oft war er fest mit dem Harnisch verschraubt, um die Wucht des Stoßes auf diesen zu übertragen und die Halswirbelsäule zu entlasten. Der Sehschlitz war schmal und so geformt, daß man durch leichtes Zurücklehnen die Augen vor dem Eindringen von Splittern etc. schützen konnte. Andererseits war das Gesichtsfeld auch sehr eingeschränkt. Originale dieser Helme finden sich in Museen, z. B. in der Rüstkammer Dresden oder im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg.

Ein Helm kann frontal (Mitte) oder im Profil (links) dargestellt werden. Auch schräggestellte Darstellungen (rechts) sind möglich.

Ein Bügelhelm (ab Mitte 15. Jh) wurde zum Kennzeichen des Adels, ob berechtigt oder nicht, sei diskutiert. Wie bei vielen Traditionen ist das wohl mehr eine allgemeine Beobachtung mit einer gewissen Unschärfe. Im alten Siebmacher werden z. B. alle Wappen mit Bügelhelm abgebildet, auch die Bürgerlichen, in den Abbildungen des Paderborner Rittersaales ebenfalls. Dazu gbt es viele Adelige, die den Stechhelm führen. In den Zeiten opulenter Wappengestaltung, insbesondere unter dem Einfluß der Renaissance, war der Bügelhelm in der Darstellung sehr beliebt. Es wurde viel darüber gestritten, ob der Bügelhelm nun für Bürgerliche "geht" oder nicht, und verschiedene Heraldiker bzw. Wappenrollen oder heraldische Vereine pflegen einen unterschiedlichen Konsens dazu. Meine persönliche Meinung ist, daß für Bürgerliche sehr wohl ein Bügelhelm geht, wenn belegt wird, daß er früher unangefochten geführt werden konnte, aber auch, daß die Wahl bei einer kompletten Neuschöpfung heute besser auf einen Stechhelm fällt, um dem heutigen Stile Genüge zu leisten. Viel relevanter als die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsschicht ist die Zuordnung der Wappenentstehung zu einer bestimmten Epoche.

Vor diesem Hintergrund ist es ganz falsch, allein aus der Darstellung eines Bügelhelmes auf Adel zu schließen. Die Unterscheidung Stechhelm = bürgerlich, Bügelhelm = adelig wird interessanterweise besonders von denen verfochten, die selbst den Bügelhelm als hochwertiger ansehen und ihre eigenen echten oder vermeintlichen Privilegien schützen möchten.

Auch gewinne ich manchmal den Eindruck, daß die Wappenstifter oder Wappenbesitzer, die am vehementesten mit dem Wegfall der Standesschranken für einen Bügelhelm argumentieren, insgeheim doch eine große Sehnsucht nach Attributen genau der Gesellschaftsschichten besitzen, deren Abgrenzung sie wegdiskutieren wollen. Wenn es tatsächlich so egal ist - warum setzen sich diese Wappenstifter so stark für den Bügelhelm ein? Man könnte andererseits auch überspitzt argumentieren, daß der Stechhelm Ausdruck des Bekenntnisses zur Demokratie sei.

Beides wird der historischen Evidenz nicht gerecht. Den Standesansatz halte ich daher für unglücklich, denn Bürger haben Bügelhelme geführt und Adelige haben Stechhelme geführt, tatsächlich existiert diese Abgrenzung in summa nicht. Für mich ist die Entstehungszeit eines Wappens viel wichtiger, um zu beurteilen, welcher Helm angemessen ist. Der Stechhelm ist jedenfalls der ältere von beiden, und er bietet den besseren Schutz, und er ist für andere Zwecke konzipiert als der Bügelhelm.

Der Bügelhelm hat in Deutschland ca. 5 oder 7 Bügel, wobei das einfach ein Richtwert ist für eine gute zeichnerische Darstellung und auf keinerlei Regel oder Vorschrift basiert, und genügend überzeugende Beispiele mit mehr oder weniger Bügeln gezeichnet wurden. In Deutschland gibt die Anzahl der Bügel keinen Hinweis auf den Adelsrang, anders als in England und Frankreich.

Gleiches gilt für einen weiteren offenen Helm, den Gitterhelm (ab Ende 15. Jh.)

Der geschlossene Helm der Fürsten fand bei Wappen der deutschen Heraldik nur selten Verwendung. Dargestellt wurde auch beim Hochadel meist ein Bügel- oder Gitterhelm (s. o.). Könighelme werden mit ganz offenem Visier dargestellt.

Mitgliedschaft in Turniergesellschaften
Die kleine Münze am Helmhals (Schaumünze, Halskleinod) ist ein Kennzeichen einer Mitgliedschaft in einer Turniergesellschaft der Rittervereinigung. Sie sollte nur von denen dargestellt werden, deren Vorfahren hätten Mitglied sein dürfen (i. d. R. nur der Adel). Bürger waren nicht turnierfähig. Sie ist i.d.R. nur nachweisbar bei Wappen des Uradels und Hochadels. Entsprechend paßt sie bei Neugestaltungen auch nicht zum Helm der Bürgerlichen, sondern zum Bügel- oder Gitterhelm derer, die damals hätten Mitglied in einer solchen Rittervereinigung sein können. Bürgerliche sollten es nur dann führen, wenn ein urkundlicher Nachweis vorliegt. Also: Bei heute neu geschaffenen Bürgerwappen: So schön das auch aussieht – lieber Finger davon lassen! Achtung Verwechslungsmöglichkeit: Dies ist das HALSkleinod, nicht das HELMkleinod (=Helmzier). Es handelt sich auch nicht um eine Ordenskette o.ä., denn die wird außen um den Schild gelegt. Eine Schaumünze bzw. ein Halskleinod wird nicht blasoniert, auch das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein wird bei der Blasonierung nicht angegeben. Es ist kein wesentlicher und bedeutungstragender, also unterscheidender Wappenbestandteil, die Darstellung ist eine Frage des Stiles und der Angemessenheit.

Stellung und Ausrichtung des Helmes in Bezug auf die Helmzier
Die tatsächliche Stellung des Helmes richtet sich auch nach der Helmzier: Beide müssen in die selbe Richtung schauen! Perspektivische Darstellungen der Helmzier werden nicht als guter Stil angesehen! Denn die Heraldik entspringt einer Zeit, in der die Zentralperspektive noch nicht erfunden war. Bsp. 1 (Helmdecke zur besseren Übersichtlichkeit weggelassen!): Eine Stern als Helmzier erzwingt einen frontal dargestellten Helm! Die perspektivische Darstellung in der Mitte im unteren Bild und die Nichtübereinstimmung ganz rechts stellen beide heraldische Katastrophen dar!

Bsp. 2: Ein Löwe, Schwan o.ä. als Helmzier erzwingt Darstellung im Profil bzw. halbgedreht. Alles andere sieht nicht überzeugend aus. Ein vierbeiniges Tier auf dem Helm wird in der Regel steigend dargestellt, und ein steigendes Tier von vorne führt dazu, daß Maul und Pranken/Pfoten vor dem Körper zu liegen kommen und sich nicht genügend farblich absetzen. Wenn man Tiere im Profil darstellt, lassen sich die charakteristischen Körpermerkmale viel besser voneinander getrennt zeichnen. Entsprechend muß der Helm folgen.

Bsp. 3: Eine mit den Spitzen nach vorn gerichtete Mondsichel geht nur bei im Profil dargestelltem Helm!

Bsp. 4: Ein halber Flug erzwingt eine Darstellung im Profil und damit auch eine Neigung des Schildes, denn ein halber Flug (der Laie würde sagen "ein einzelner Flügel") kann nicht zufriedenstellend frontal abgebildet werden! Ein ganzer Flug kann als "offener Flug" im Profil und frontal dargestellt werden, wobei die frontale Darstellung graphisch befriedigender ist, aber ein geschlossener Flug wirkt nur in der Profil-Darstellung überzeugend, er kann nicht frontal dargestellt werden.

Stellung und Ausrichtung des Helmes in Bezug auf den Schild
Schild und Helm sollten idealerweise auch aufeinander abgestimmt werden. Folgende Kombinationen sind prinzipiell möglich, wobei aber nicht alle gut aussehen und künstlerisch überzeugend sind:

Farben des Helmes:
Außen stahl- oder eisenfarben, also grau, stahlblau oder ein verwandter Farbton. Wegen des metallischen Charakters eignen sich Helmdarstellungen vorzüglich für Lichteffekte, wenn jemand eine dreidimensionale Darstellung malt. Dabei sollte das Licht von heraldisch rechts oben kommen. Goldene oder silberne Helme nur bei Wappen des hohen Adels, wenn historisch überliefert. Innen ist ein Helm purpurfarben oder rot.

Angemessene Darstellung des Helmes
Häufig sieht man Helmdarstellungen voller goldener Applikationen, Damaszierungen, selbst mit edlen Steinen - das ist unangemessen. Natürlich gab es früher Prunkhelme - die sind aber relativ spät entstanden, und gute Heraldik von heute orientiert sich am spätgotischen Stil. Weiterhin waren Prunkhelme für eine verschwindend geringe Anzahl hinreichend vermögender Menschen in Gebrauch. Der durchschnittliche Wappenträger des Mittelalters war froh, wenn er eine Rüstung bezahlen konnte, die ihn einfach nur sicher schützt. Prunkhelme waren niemals Standard, sondern die protzende Ausnahme. Natürlich kann niemand heutzutage gehindert werden, einen Prunkhelm zu führen. Doch auch dies wird als das gesehen, was es schon damals war - eine protzende Ausnahme. Nach dem Prinzip "mehr sein als scheinen" rate ich davon ab. Dem heraldischen Prinzip der Schlichtheit entspricht es nicht. Als angemessene Darstellung des Helmes wird empfunden, wenn er schlicht und funktional ist, sich formal an historischen Vorbildern orientiert und kein Phantasiehelm (Fantasy etc.) ist. Dem entspricht Zurückhaltung beim Dekor. Wenn Verstärkungen angebracht werden, sollten die sich dort befinden, wo im Falle eines realistischen Einsatzes im Kampf oder Turnier die stärkste Belastung des Materials erwartet wird: Das ist bei Stechhelmen z. B. die nach vorne gezogene Kante zur Spitze und der Rand unter dem Sehschlitz.

Ein weiterer häufiger Fehler ist bei Zeichnungen, daß der Hals zu eng ist! Der Kopf soll schon da durch passen!

Position des Helmes:
Darstellung immer fest auf dem oberen Schild sitzend, d. h. kein Spalt zwischen Helm und Schild, er darf auch nicht nur mit einer Spitze den Schildrand berühren oder gar über dem Schild schweben.

Wo gehört der Helm hin?
Bei einem einfachen Schild gibt es nur eine einzige Möglichkeit: Auf den Schildrand, und zwar auf den oberen. Hat man aber einen Hauptschild und einen Herzschild, so gehört der Helm immer auf den oberen Rand des Hauptschildes. Und hat man gar drei Ebenen übereinander, Hauptschild, Mittelschild und Herzschild, so gehört auch hier der Helm bzw. gehören die Helme immer und grundsätzlich auf den oberen Rand des Hauptschildes, des größten, zuunterst liegenden Schildes. Der Großteil der Leser wird sagen, das sei trivial und selbstverständlich, die Erfahrung mit Zuschriften und Eigenbau-Kreationen zeigt immer wieder, daß das erschreckenderweise nicht allgemein bekannt ist. Herzschilde können in komplexen Kompositionen eine Krone, ggf. eine Rangkrone tragen, aber keine Helme mit Helmzieren resp. Helmdecken. Diese sind ausschließlich dem Hauptschild vorbehalten. Auch wenn Schilde mit einem anderen Schild unterlegt werden, z. B. Wappen von Ordensrittern mit einem Deutschordensschild, so sitzt der Helm immer über der obersten Kante, in diesem Fall über der Oberkante des Deutschordensschildes, kann natürlich mit seinem Bruststück in den eigentlichen Familienwappen-Schild hineinreichen. Tragend ist immer der größte, unterste, hinterste Schild.

Größe des Helmes:
Die Größenverhältnisse müssen denen der echten Waffen entsprechen. Bei einer Darstellung im heute üblichen heraldischen Stil sollten folgende Proportionen gewählt werden: Helmzier: 3 Teile, Helm: 2 Teile, Schild: 3 Teile. Dabei ist die Schildhöhe gemeint, nicht die Diagonale bei geneigten Schilden.

Stilistische Einheit
Stilistische Kongruenz des Helmes mit dem Rest des Wappens ist wichtig. Man kann nicht einen gotischen Topfhelm zu einer zersplissenen Decke des Manierismus verwenden, und man kann nicht einen Bügelhelm des Renaissance mit einem einfachen ungeteilten Tuch kombinieren. Die einzelnen Elemente sollten so etwa der selben Zeit entstammen.

Weiterhin sollen die Teile auch länderspezifisch im Stil aufeinander abgestimmt sein. Es gibt Helme und Schildformen, die nicht in Deutschland in Gebrauch waren. Auch deren Verwendung für ein deutsches Wappen wäre ein Stilbruch.

Die Verwendung unpassender Helme kann ein ganzes Wappen ruinieren. Sie kann aber bei Darstellungen auch ein Indiz für Fälschungen sein, so gibt es eine ganze Reihe von stereotypen Fälschungen, die eine amerikanische Firma einst verkauft hatte, die neben anderen Fehlern einen schottischen Esquire-Helm mit meist viel zu mickriger Helmzier verwendet.

Helm und Blasonierung
Normalerweise wird ein Helm nicht in der Blasonierung erwähnt, kann aber. Einem aufreißenden Heraldiker ist aufgrund der Gepflogenheiten klar, welcher Helm angemessen ist. Es kommt dabei aber auch auf den textlichen Zusammenhang an. Ein Blason ohne jede Erwähnung eines Helmes ist vollkommen korrekt, und selbstverständlich zeichnet ein Heraldiker dieses Wappen MIT Helm, und zwar einem angemessenen.

Ausland:

Helmlose Wappen
Jedes nach strengen heraldischen Regeln gezeichnete Wappen hat einen Helm. Berechtigte Ausnahmen sind:

Cave:
Der Helm ist niemals Träger von Symbolik. Er unterliegt in seiner Gänze der künstlerischen Freiheit innerhalb der Konventionen. Schmuckelemente an Helmen oder die Form der Luftlöcher mit einer Symbolik auszustatten ist völlig unangemessen, weil per se hinfällig. Jeder dürfte das Wappen unter vollständiger Ignorierung der diesbezüglichen Angaben neu aufreißen.

Kurioses am Rande:
Oben ist ausführlich behandelt worden, welche Helme heraldische Helme sind und welche nicht. Ganz sicher sind Helme römischer Legionäre mit seitlichen Wangenblechen und obenauf getragenem Helmbusch zutiefst unheraldisch, einverstanden? Denn römische Helme wurden nie von Rittern getragen, und statt Helmbusch haben die Ritter ja ihre Helmzier. Dann begeben wir uns nach Landshut, auf die Rückseite der Stadtresidenz - und was sehen unsere erstaunten Augen dort? Ein Prunkwappen des Herzogs "beider Bayern" aus der Renaissance, mit den beiden wohlbekannten Helmzieren der Herzöge von Bayern - auf zwei Dingern, die erstaunlicherweise an römische Legionärshelme erinnern und zusätzlich zu den korrekten Helmzieren noch den Helmbusch antiker Helme tragen. Nun ja, keine Regel ohne Ausnahme, und die Italien- und Antikenbegeisterung dieser Zeit hat wohl diese absolut regelbrechende, aber wahre Kombination erzeugt. Ein Dokument einer Zeit im Umbruch, und deshalb einzigartig - aber mit Sicherheit kein Vorbild.

Beispiel: Landshut, Stadtresidenz, Rückseite.

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