Bernhard
Peter
Sich
mit fremden Federn schmücken....:
Wappen-Usurpation
Wann liegt
eine Wappen-Usurpation vor?
Definition: Von einer
Usurpation eines Wappens spricht man, wenn sich jemand
absichtlich widerrechtlich ein Familienwappen aneignet, das ihm
nicht zusteht, weil es bereits von einer anderen Familie geführt
wird oder geführt wurde. Im einzelnen:
Dabei ist zum ersten die Absicht und Kenntnis wichtig, denn trotz sorgfältigster Recherche kann es passieren, daß man ein gleichlautendes Wappen, welches nicht in die Standardsammlungen eingetragen ist, nicht findet und nach bestem Wissen und Gewissen als neu gestiftetes Wappen führt. Korrekter Umgang mit der Situation ist Rücktritt von der Führung eines Wappens, sobald ältere Ansprüche bekannt werden. Ist aber bei Annahme bekannt, oder wird später bekannt, daß ein Wappen einer anderen Familie gehört, ist die Führung bzw. Weiterführung desselben eine Usurpation.
Mit dem Zusammenwachsen der Regionen muß mit der Zeit bei der Ausschließlichkeitsprüfung folglich ein immer größerer Raum betrachtet werden, um Dubletten zu vermeiden. So stehen wir heute einem weit größeren Aufwand bei Neustiftungen gegenüber als damals.
Zum zweiten ist es wichtig, daß einem das Wappen nicht zusteht. Wenn keine Abstammung im Mannesstamm von einem Wappenträger besteht, und auch keine Verbindung über eine Erbtochter, die Name, Wappen und ggf. Besitz mit in die Ehe bringt, ist von einem usurpierten (widerrechtlich angeeigneten) Wappen auszugehen.
Drittens spielt es keine Rolle, ob das betreffende Wappen noch geführt wird oder in der Geschichte geführt wurde, ob eine Familie noch lebt oder ausgestorben ist. Wenn keine Verwandtschaft (Abstammung im Mannesstamm oder Erbfall) besteht, gilt das Wappen als usurpiert, wenn es dennoch von Dritten geführt wird. Es ist nicht möglich, Wappen ausgestorbener Geschlechter nachträglich aus der Geschichte zu tilgen und neu anzunehmen, denn das Wappen ist auf immer mit der betreffenden Familie verbunden, und eine Verwendung ist in höchstem Maße unangemessen. Zu Zeiten des Feudalstaates gab es die Möglichkeit, daß der Landesherr (Souverän) ein sog. heimgefallenes Wappen neu vergab. Damit war die Übernahme durch eine andere Familie von höchster Stelle legitimiert. In heutiger Zeit entfällt diese Möglichkeit, es würde sich in jedem Falle um eine Usurpation handeln.
Eine Usurpation ist widerrechtlich, verstößt also heute gegen den Schutz des Wappens durch das BGB bzw. in historischer Zeit gegen geltende Gesetze. Ferner gelten im Wappenwesen heute die Prinzipien der Wappenführung gewohnsheitsrechtlich fort.
Eine
historische Wappen-Usurpation: Krayss
Es war einmal eine
Regensburger Familie Krayss, die sich plötzlich im 16. Jh.
erinnerte, daß ihre Vorfahren sich ganz bestimmt "von
Lindenfels" geschrieben haben und ein Wappen geführt
hatten. Georg Krayss richtete denn auch ein Bittgesuch an den
Kaiser, daß ihm und seinen Brüdern dieses Wappen mit offenem
gekrönten Helm und allen adeligen Ehren zugestanden werden
solle. Die echten, rheinländischen, uradeligen Krayss (Crays,
Krays) von Lindenfels führten in Blau zwei silberne Balken, auf
dem Helm mit blau-silbernen Decken zwei blaue Büffelhörner, je
mit zwei silbernen Balken belegt. So ist es im alten Siebmacher
von 1605 auf Folio 133 unter "Rheinländische"
abgebildet, und so findet es sich im Scheiblerschen Wappenbuch
auf Folio 156. Ein entsprechender Wappenbestätigungsbrief für
die Regensburger "Abkömmlinge" wurde zu Augsburg
ausgestellt, datiert 1530, die Erhebung in den Adelsstand
erfolgte in Prag 1577, wobei die Wappenbesserung die Umwandlung
des Stechhelmes in einen gekrönten Turnierhelm war. So ganz
vollständig war die "Erinnerung" des Georg Krayss aus
Regensburg aber wohl nicht, vermutlich kannte er das Wappen der
uradeligen Krayss von Lindenfels im Rheinland nur aus Rixners
Turnierbuch (1530 erstmalig erschienen) - denn sie beantragten
und bekamen wunschgemäß beidesmal einen blauen Schild mit zwei
goldenen Balken (also wie v. Gemmingen), weil sie es nicht besser
wußten. Und die Helmzier ergänzten sie nach Gutdünken,
anspielend auf den Stand, den man gerne "wieder" gehabt
hätte, ein wachsender, golden mit blauen Balken belegt
gekleideter Mann mit Turnierlanze schräglinks in der Linken,
Decken blau-golden. Der Wunsch, in genau diese turnierfähige
Gesellschaft aufzusteigen, war wohl Vater der Motivwahl. Man
könnte natürlich jetzt gute Absicht unterstellen und mutmaßen,
es wäre eine absichtliche Abweichung. Mitnichten, es war
Unkenntnis. Denn als sich die Familie ein wenig klüger gemacht
hatte, sah sie ihren Irrtum ein, die Absicht blieb. Und jetzt
wurde richtig usurpiert, denn man beantragte (und bekam) auf dem
Regensburger Reichstag im Jahre 1594 in einem neuerlichen
Bittgesuch Änderung der Farben von blau-golden in blau-silbern,
und man nahm einen zweiten Helm hinzu. Der Phantasiehelm kam auf
Platz 2, auf Platz 1 kam der Helm der alten Krayss von
Lindenfels, zwei blaue Büffelhörner, je mit zwei silbernen
Balken belegt (Lit.: Siebmacher Band: BayA2 Seite: 100 Tafel: 62,
Band: BayA3 Seite: 188 Tafel: 134).
Eine
historische Wappen-Usurpation: Holzapfel
Das Wappen der elsässischen
ritterlichen Familie Holzapfel von Herxheim ist silbern-blau
geteilt, oben aus der Teilung wachsend zwei gestielte Äpfel. Auf
dem Helm mit blau-silbernen Decken ein gestielter Apfel zwischen
zwei silbern-blau geteilten Büffelhörnern (Rietstap, Rolland,
unter Elsaß geführt, Alberti S. 344). Später wurde dieses
Wappen von einer anderen, schwäbisch-bayerischen Familie
Holzapfel, die genealogisch nichts mit diesen Holzapfel hier zu
tun hatte, sondern zum Biberacher und Augsburger Patriziat
gehörte, in ihr eigenes Wappen aufgenommen. Die Augsburger
Familie Holzapfel beanspruchte eine Abstammung, erhielt 1705 eine
entsprechende Adelsbestätigung und das Recht, sich von Herxheim
zu nennen, und sie nahmen das Wappen der ritterlichen Familie
Holzapfel von Herxheim auf: Geviert, Feld 1 und 4 über grünem
Dreiberg rot-silbern gespalten, aus dem Dreiberg zwei gestielte
und beblätterte Äpfel in verwechselten Farben wachsend
(bayerische Holzapfel), Feld 2 und 3: silbern-blau geteilt, oben
aus der Teilung wachsend zwei natürliche, gestielte und
beblätterte Äpfel (elsässisch-pfälzische Holzapfel). Helm 1
(rechts): gekrönt, ein wachender Knabe in rot-silbern
gespaltenem Gewand, der in der Rechten einen roten und in der
Linken einen silbernen Apfel emporhält, jeweils mit grünem
Stiel und Blättern. Decken rot-silbern (bayerische Holzapfel).
Helm 2 (links): gekrönt, ein gestielter und beblätterter Apfel
zwischen zwei silbern-blau geteilten Büffelhörnern, Decken
blau-silbern (elsässisch-pfälzische Holzapfel). Eine klassische
Usurpation, wo fälschlicherweise von Namensgleichheit auf
Abstammungsgemeinschaft geschlossen wurde, um der eigenen Familie
ein höheres Ansehen und ein gebessertes Wappen zu verschaffen
(vgl. Siebmacher Band: Bay Seite: 86 Tafel: 100,
Rietstap/Rolland, Alberti S. 344). Die Verwandtschaft ist nicht
nur nicht belegt, sondern auszuschließen (Stammbäume beider
Familien bei Kindler von Knobloch, Oberschwäbisches
Geschlechterbuch).
Eine
historische Wappen-Usurpation: Griesheim
Die Adelsfamilie von
Griesheim mit Stammsitz im Schwarzburgischen, ab 1133 in
Thüringen vorkommend, führt in Gold einen schwarzen Balken und
darüber zwei schwarze Rosen nebeneinander. Die erste Abbildung
dieses Familienwappens auf einem Siegel ist aus dem Jahre 1326
für Hermann von Griesheim bekannt. Die bürgerlichen
Griesbach/Grießbach mopsten sich dieses Wappen inclusive der
Helmzier von der uradeligen Familie, vermutlich wegen des
ähnlichen Klangs der Namen, und so findet sich für Johann Georg
Grießbach, Bankier und Mitglied des Großen Rates zu Straßburg,
dessen Witwe Susanna Salome 1723 die dritte Gemahlin des
Apothekers und Mitglieds des Großen Rats zu Straßburg Johann
Breßler wurde, das eigentlich Griesheimsche Wappen im Mitte des
18. Jh. angelegten Wappenbuch des Johann Friedrich Christoph
Schrag (1703-1780): In Gold ein schwarzer Balken und darüber
zwei schwarze Rosen nebeneinander. Spangenhelm mit Kleinod und
schwarz-goldenen Decken. Helmzier zwei Büffelhörner, vorn
golden-schwarz, hinten schwarz-golden geteilt, außen besteckt
mit je vier grünen Blättern. Fast gleiche Daten im Siebmacher,
Bürgerliche 1, S. 24, Tafel 27, nur die Büffelhörner sind dort
beide als schwarz-golden geteilt angegeben. Das Griesheimsche
Originalwappen findet sich im Siebmacher, Bände Braunschweig und
Sachsen. Wegen der Namensähnlichkeit ging das Wappen auf das
bürgerliche Geschlecht Griesbach "über", die
Ähnlichkeit der Namen war die Verführung. Abweichende
Farbangaben und Schreibfehler tragen in den früheren
Siebmacher-Ausgaben zur Verwirrung der Umstände bei. Deshalb:
Namensgleichheit ist nicht Wappengleichheit!
Was ist
dagegen keine Wappen-Usurpation?
Keine Usurpation eines Wappens
liegt vor, solange gutgläubig Absicht und Kenntnis fehlen, wenn
trotz unterschiedlicher Namen ein genealogischer, legitimierender
Zusammenhang besteht, oder wenn es einen sonstigen
legitimierenden Grund oder Rechtsakt gibt. Im einzelnen:
Fehlen der Absicht und Kenntnis sowie Fehlen möglicher Berührungspunkte: Es kann z. B. passieren, daß zwei gänzlich unterschiedliche Familien genau den gleichen Schild führen, aber ohne Bedeutung füreinander in unterschiedlichen Teilen Europas ohne Berührungspunkte leben und sich eigentlich praktisch nie "ins Gehege kommen", vielleicht auch gar nichts voneinander wußten, als die Wappen entstanden.
Besteht jedoch räumliche Nähe der Wappenführenden, ist das durchaus sehr problematisch:
Ebenfalls liegt keine Usurpation vor bei stammesverwandten Familien, die zwar unterschiedliche Namen tragen, aber gleiche Wappenbilder im Schild führen.
Keine Usurpation liegt bei sogenannten Wappengruppen vor, die durch einen begründeten Zusammenhang der Familien entstanden sind (siehe Kapitel über Wappengruppen), zumal die Motive meist differenziert werden.
Nicht unter Usurpationen fallen nicht die ggf. von einem Souverän oder Befugten legitimierten Übernahmen von Wappen im Mannesstamm ausgestorbener Familien über die Erbtöchter durch deren Ehemann und deren gemeinsame eheliche Kinder.
Ebenfalls ist es natürlich keine Usurpation für den Betroffenen, wenn ein dazu berechtigter Landesherr, Souverän oder sonstiger Befugter das Recht zur Führung des eigenen Wappens als Gnadenakt gewährt.
Weiterhin gilt dies natürlich nur für Familienwappen, denn Amtswappen, Abtswappen, Bischofswappen werden selbstverständlich vollkommen zu Recht von Personen verschiedener Familien, eben den Amtsinhabern, geführt.
Gibt es
eine Ersitzung von Wappen?
Zur Frage, ob eine Ersitzung
nach BGB u. U. nach Verstreichen einer angemessenen Zeitspanne
möglich sei, muß zum einen angemerkt werden, daß - wenn wir
mal theoretisch die Ersitzungsfähigkeit von Wappen annehmen -
die Voraussetzung dafür Gutgläubigkeit beim Erwerb wäre. Eine
Nichtausschöpfung gegebener Recherche-Möglichkeiten ist nicht
gutgläubig zu nennen, sondern grobe Fahrlässigkeit. Von
Gutgläubigkeit kann man nur dann ausgehen, wenn alle zur
Verfügung stehenden Informationsquellen zur Klärung der Frage
ausgeschöpft wurden. Wenn sich jemand aber nicht darum kümmert,
ob es ein zu führen beabsichtigtes Wappen bereits gibt, kann
keine Gutgläubigkeit vorliegen, was die Möglichkeit einer
Ersitzung nach BGB ausschließt.
Viel wichtiger ist aber die Frage, ob ein Wappen als nichtmaterielle, ideelle Sache überhaupt ersitzungsfähig ist. Dies möchte ich verneinen, weil sowohl das Recht am eigenen Namen als auch in Analogie das Recht an einem Familienwappen, welches über eine analoge Anwendung des §12 BGB klar dem Namensrecht zugeordnet wird, zu den höchstpersönlichen Rechten gehören und unveräußerlich sind. Allein vom Logischen her führt Ersitzung von Gegenständen einen Eigentumserwerb des Be- und Ersitzers kraft Gesetzes herbei, während der bisherige Eigentümer seiner Eigentumsrechte vollständig ledig wird. Würde man nun einen Akt der Ersitzung auch bei Familienwappen akzeptieren, würde das nach den Gesetzen der Logik und Analogie den Verlust der Rechte am Wappen für die bislang führungsberechtigte Familie bedeuten, ein Ergebnis, das in keiner Weise sachgerecht ist und das Nichtzutreffen der Annahme, ein Wappen sei ersitzbar, belegt. Fazit: Es gibt heute keine Möglichkeit, aus einem usurpierten Wappen ein nichtusurpiertes zu machen.
In jedem Falle bleibt es unbillig und verstößt gegen das natürliche Rechtsempfinden, wenn jemand, sei es auch unbewußt, zu Unrecht ein fremdes Wappen führt.
Wie kommt
man erfolgreich zu anderer Leute Wappen? Beispiele historischer
Fälle:
Die Anzahl der
Wappenusurpationen ist riesig. Insbesondere in der heraldischen
Verfallszeit scherte man sich wenig um Wappenrecht, und nach dem
Wegfall der obrigkeitlichen Kontrolle des Wappenwesens meinen
manche Zeitgenossen, sie könnten sich über die Rechte anderer
Familien hinwegsetzen, insbesondere, wenn die sich nicht mehr
wehren können, da erloschen. Der Verstoß gegen die Prinzipien
der Wappenführung ist offensichtlich, die Bewertung solchen Tuns
liegt auf der Hand.
Viel interessanter als die Versuche der letzten Zeit, sich widerrechtlich Wappen anderer Leute anzueignen, sind die historischen Usurpationen, die erfolgreich waren und sich durchgesetzt haben, sei es mit obrigkeitlichem Zutun, sei es einfach durch ein von der Zeit und der Obrigkeit legitimiertes phantasievolles und vom Wunschdenken geprägtes Konstrukt, sei es einfach durch Dummheit oder Dreistheit. Es gibt so einige Fälle, wo die Usurpierer damit dauerhaft durchgekommen sind:
Henneberg und Colonna: In Rot eine goldgekrönte silberne Säule - dieses Wappen ist das des römischen Adelsgeschlechts Colonna, deren Verwandtschaft die Grafen von Henneberg sich 1467 durch Papst und Kaiser bestätigen ließen. Seit 1328 führten die Colonna die Säule gekrönt. Antonio Colonna, damals Präfekt von Rom, schenkte im Jahre 1465 den Grafen von Henneberg in Person von Otto IV die schmeichelhafte "Wahlverwandtschaft". Diese beanspruchte Verwandtschaft bzw. Abstammung ist aber eine reine Erfindung. Dennoch wurde sie von Papst Paul II am 2.1.1467 bestätigt, des Papstes Unfehlbarkeit machte aus Lüge Wahrheit, und selbst Kaiser Friedrich III gab am 7.12.1467 sein Placet. So fand das Wappen der Colonna den Weg in das des Hauses Henneberg-Römhild und später für Römhild sogar in das sächsische Wappen, denn nach der ersten Teilung der Henneberger Lande erhielt Heinrich IV. den Römhilder Teil. Sitz war von 1274 bis 1317 die Hartenburg, und um 1300 wurde die Stadt Römhild gegründet.
Torre und Taxis: Eigentlich hieß die Familie von Thurn und Taxis nur von Taxis bzw. de Tassis. 1650 wurde die kaiserliche Genehmigung erhalten, den Namen von Thurn und Taxis zu führen. Die Namensänderung wurde beantragt, weil man sich die von Wunschdenken geprägte Überzeugung zu eigen gemacht hatte, daß die Taxis vom italienischen Adelsgeschlecht der Mailänder und lombardischen della Torre abstammen, was sich doch gleich viel besser machte. Kaiser Ferdinand III und König Philipp IV von Spanien erkannten diese Abstammung an und stimmten zu. Aus della Torre wurde deutsch Thurn = Turm. Entsprechend wurde der Turm dem Wappen bei dessen Vermehrung hinzugefügt. Erster Träger des neuen Namens war Reichsgraf Lamoral II Claudius von Thurn und Taxis (1621-1676, Reichsgeneralpostmeister 1645-1676).
Werdenberg - Werdenberg: Die Grafen von Werdenberg-Sargans und Werdenberg-Sargans-Trochtelfingen führten in Rot eine silberne Kirchenfahne mit drei Lätzen. Später wurde das Wappen geviert, als Heiligenberg ererbt wurde, 1 und 4: In Silber eine rote Kirchenfahne mit drei Lätzen. 2 und 3 in Silber ein schwarzer, schrägrechter Zickzackbalken. Das Wappen dieser Linie mit dieser Farbkombination fand später Eingang in das Fürstenbergische Wappen - rechtmäßig. Im Siebmacher Band ÖSchl Seite: 101 Tafel: 53 findet sich ein gänzlich anderes Geschlecht gleichen Namens Werdenberg (Verdenberg) ohne jeden genealogischen Bezug, das nicht mit den Werdenbergs Montfortschen Stammes verwechselt werden darf, sondern ursprünglich Verda oder Verde hieß und aus Mailand kam, das aber von Erzherzog und Kaiser Ferdinand II im Jahre 1623 fälschlicherweise die silberne Kirchenfahne in Rot als Herzschild verliehen bekam, durch Dummheit oder Ignoranz des Verleihenden.
Hammerstein - Hammerstein: Die Freiherren von Hammerstein sind westfälischer Uradel und führen in Silber drei (2:1) rote, golden bordierte Kirchenfahnen. Die Linie der Freiherren von Hammerstein zu Equord führte einen gespaltenen Schild, vorne in Silber drei (2:1) rote, ggf. golden bordierte Kirchenfahnen, hinten aber in Rot drei (2:1) schräggestellte silberne Hämmer (ggf. an goldenen Stielen) wegen der einfach mal willkürlich wegen der Namensgleichheit angenommenen Abstammung von den rheinländischen Burggrafen von Hammerstein (Hammerstein am Rhein im Landkreis Neuwied), die das Hammer-Wappen in unterschiedlichen Farbvariationen führten, rot in Gold, silbern in Rot, und mittlerweile ausgestorben waren. Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Burggrafen von Hammerstein und den Freiherren von Hammerstein ist nirgends belegt, sondern Legende. 1893 kauften die Freiherren von Hammerstein die Burg Hammerstein am Rhein an, was aber nichts an den fehlenden genealogischen Verbindungen ändert.
Eine
unterfränkische Stadt führt das Wappen der Markgrafen von Baden
Die Stadt Bad Brückenau
(Landkreis Bad Kissingen, Regierungsbezirk Unterfranken) führt
ein kleines und ein großes Stadtwappen. Das Große Stadtwappen
ist geviert mit Herzschild, Feld 1 und 4: in Silber ein schwarzes
durchgehendes Kreuz (Fürstabtei Fulda), Feld 2 und 3: in
rot-blau geteiltem Feld ein Brustbild einer Kaiserin in schwarzer
Gewandung, mit silbernem Schleier, goldener Kaiserkrone und
silbernem Nimbus (Fürststift Kempten, Hildegard als Gründerin),
Herzschild das kleine Stadtwappen, in Gold ein roter
Schrägbalken. Dieser Herzschild wird auch alleine als Kleines
Stadtwappen geführt. Doch das Große Stadtwappen ist nichts
anderes als das Wappen des Fuldaer Fürstabtes Bernhard Gustav Markgraf von Baden-Durlach
(16711677)! Und durch Weglassen des Hauptschildes bleibt
als Kleines Stadtwappen eben der Stammschild der Markgrafen von
Baden übrig. Das kam nicht durch Zufall, sondern durch
Unkenntnis: Einst war Bad Brückenau ein Besitz des Klosters
Fulda, genau von 777 (Hammelburger Schenkung) bis zur
Säkularisation, einmal abgesehen von einigen kurzen
Unterbrechungen. Nach der Säkularisierung lag der Gedanke an
kirchliche Herrschaft so fern, daß man im Jahr 1818 das besagte
fürstäbtliche Wappen für das Stadtwappen hielt und gedankenlos
übernahm. 1819 gab es eine Wappenrevision, die Elemente des
Hauptschildes, von denen niemand mehr wußte, was sie bedeuteten,
fielen weg, und man hatte das Kleine Stadtwappen geschaffen. Es
folgte eine Lücke der Wappenführung, und ab 1836 griff man
wieder auf das nicht als solches erkannte "badische"
Wappen zurück, und so wird es heute noch geführt. Dabei handelt
es sich in keiner Weise um ein historisches Wappen der Stadt,
sondern nur um die Fortsetzung eines historischen Irrtums, denn
es ist und bleibt das badische Wappen. So erinnert das eigentlich
zu Unrecht geführte Stadtwappen auch heute noch daran, daß hier
einst ein Fürstabt aus dem Hause Baden regierte. Die Stadt
Baden-Baden führt übrigens das gleiche Wappenbild, aber dies
war ja auch schließlich jahrhundertelang markgräfliches
Herrschaftsgebiet.
Der Erfolg
"legitimiert" eine Wappenaneignung: Saller / v. Saldern
Das wohlbekannte Wappen der
zum braunschweigischen und lüneburgischen Uradel gehörenden
Familie von Saldern zeigt in Gold eine rote, golden bebutzte Rose
mit grünen Kelchblättern, auf dem gekrönten Helm mit
rot-silbernen Decken ein schwarzer Adlerflug. Das Wappen derer
von Saldern wird beschrieben im Siebmacher Band: Pr Seite: 24
Tafel: 27, Band: Anh Seite: 6 Tafel: 7, Band: AnhA Seite: 50
Tafel: 29, Band: Me Seite: 18 Tafel: 16, Band: Pr Seite: 342
Tafel: 396, ferner bei Grote, Geschlechts- und Wappenbuch des
Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig. Der
Stammsitz des Geschlechtes liegt an der Fuhse in
Salzgitter-Salder. Ihnen gehörte einst auch die Burg Lichtenberg
in Salzgitter-Lichtenberg, erst als Eigentum, dann als Pfand der
Braunschweiger Herzöge. Weitere Besitzungen sind Schloß Salder
bei Wolfenbüttel, Wilsnack, Burg Wohldenberg, Burg Gebhardshagen
(heute auch Salzgitter), Burg Lauenstein, Schloß Henneckenrode,
Schloß Nettlingen, Schloß Groß-Plasten, Schloß Plattenburg
etc.
Dieses Wappen fand auf höchst erfolgreiche Weise Eingang in das
Wappen einer ganz anderen, nicht verwandten Familie. Caspar von
Saldern (1711-1786) war kein Sproß der gleichnamigen
Adelsfamilie, sondern ein Sohn des Amtsschreibers und
herzoglichen Amtsverwalters Friedrich von Sallern und dessen Frau
Anna Maria Kamphövener. Er entstammte einer bürgerlichen
Bauern- und Beamtenfamilie aus Holstein. Er nutze die
Namensähnlichkeit, nannte sich v. Saldern und schaffte einen
Senkrechtstart in die hohe Politik, brachte es zu einem
Adelstitel und zu hohem politischem Ansehen. Er wurde sogar
Berater der Zarin Katharina II. und politischer
Interessensvertreter des dänischen Königs. Die
"richtigen" v. Saldern protestierten zwar anfangs gegen
diese Aneignung von Namen und Wappen, doch Caspar Sallern alias
von Saldern konnte schließlich aufgrund seines politischen
Erfolges seinen Namen unangefochten behalten. König Christian
VII. von Dänemark erhob ihn 1768 in den dänischen Grafenstand,
und der Name wurde zu "v. Saldern-Güntheroth". Der
Name "Güntheroth" kommt von seiner Heirat mit einer
dänischen Erbtochter dieses Namens. Caspar führte folgendes
Wappen: Geviert, Feld 1 und 4: in Silber unter einer goldenen
Krone zwei mit den Enden nach außen gerichtete, verschränkte
schwarze Buchstaben "C" für den dänischen König
Christian (eine Art Gnadenwappen für seine politischen
Verdienste), Feld 2 und 3: in Gold eine rote Rose (eine
Usurpation des Stammwappens der echten v. Saldern). Dazu drei
gekrönte Helme: Helm 1 und 3: auf dem Helm mit rot-goldenen
Decken eine wachsende rote Rose an grünem, dornigem Stiel (eine
aus dem Schildbild abgeleitete neue Helmzier), Helm 2 (Mitte):
auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein schwarzer Flug (eine
Usurpation des Stammkleinods der echten v. Saldern). Schildhalter
zwei silberne, widersehende Wölfe. Mit seinem ebenfalls in den
dänischen Adelsstand erhobenen Sohn Karl Heinrich erlosch 1788
das Geschlecht im Mannesstamm. Dessen Tochter Marie Sophie
Charlotte v. Saldern-Güntheroth heiratete Christian Friedrich v.
Brockdorff, und deren Tochter Friederike Maria v.
Brockdorff-Saldern heiratete den Offizier Mesmer aus einer aus
Sedan (Frankreich, Champagne) stammenden Familie, und dieser
vereinigte die Namen zu Mesmer-Saldern und verwendete den
Wappenschild der v. Saldern-Güntheroth, auf dem rot-golden
bewulsteten Helm mit ebensolchen Decken zwei wachsende, rote
Rosen an grünem, dornigem Stiel zwischen drei Straußenfedern in
den Farben rot-golden-rot (Siebmacher Band: SH Seite: 29 Tafel:
14, Band: PrE Seite: 134 Tafel: 115). Der Erfolg des berühmten
Politikers sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß er
genealogisch nichts mit den echten v. Saldern zu tun hat und sich
aufgrund der Namensähnlichkeit Irreführung betrieben hat und
das Wappen usurpiert hat.
Literatur:
Siebmachers Wappenwerk
Der Wappenschwindel - seine Werkstätten und ihre Inhaber, ein
Blick in die heraldische
Subkultur, bearbeitet von Jürgen Arndt, Verlag Degener 1997,
ISBN 3-7686-7013-9
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Horst von Griesheim für
wertvolle Hinweise.
Die Siegel des Adels der Wettiner Lande bis zum Jahre 1500,
Herausgegeben von Otto Posse, III Band, 1908
Die Siebmacherschen Wappenbücher, die Familienwappen deutscher
Landschaften und Regionen, Band 3: Karl
Borchardt, Rothenburger Wappenbuch. Patrizier und Ehrbare: Die
Wappen im Geschlechterbuch des Johann Friedrich Christoph Schrag
(17031780) zu Rothenburg ob der Tauber. 2007. 208 S. mit
402 farb. und 1 s/w-Abb., Festeinband, ISBN: 978-3-87947-117-1
Bad Brückenau: http://www.hdbg.de/gemeinden2/bayerns-gemeinden_detail.php?gkz=9672113
Herrn Gernot Ramsauer ein herzliches Dankeschön für wertvolle
Hinweise.
Frau Angelika Zangl ein herzliches Dankeschön für wertvolle
Hinweise.
Dr. H. Grote, Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs
Hannover und des Herzogtums Braunschweig.
Jan Peters, Märkische Lebenswelten: Gesellschaftsgeschichte der
Herrschaft Plattenburg-Wilsnack, Prignitz 1500-1800, http://books.google.de/books?id=yjSV1ATh19AC
Caspar von Saldern: http://www.caspar-von-saldern.de/index.php?t=geschichte
Artikel Saldern, Kaspar von von Gottfried Heinrich
Handelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von
der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der
Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 213215
Axel Volquarts: Friedrich von Saldern (1685-1722) und seine
Ehefrau Anna Maria, geb. Kamphövener (1691-1775), deren
Vorfahren und Nachkommen, Eigenverlag, Hamburg 1999
© Abbildungen, Graphiken, Photos, Text: Bernhard Peter 2008-2010